Auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers wird dieses Immobilienangebot als “diskrete Vermarktung” veröffentlicht.
Unser Auftraggeber wünscht sich für seinen langjährig individuell geführten Gastronomiebetrieb eine Unternehmerpersönlichkeit als neuen Eigentümer und im besten Fall auch seine Servicekräfte übernimmt, welches jedoch keine Bedingung darstellt.
Auf Anfrage und bei Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten erhalten Sie selbstverständlich das umfangreiche Exposé zu dieser gewerblich genutzten Liegenschaft im Düsseldorfer Norden (Stadtbezirk 5).
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre geschätzte Anfrage.
Lage
Das Objekt befindet sich im Bezirk 5 im Norden der Landeshauptstadt von NRW.
Die ausführliche Lagebeschreibung erhalten Sie auf Anfrage im Exposé im PDF Format.
Ausstattung
Die umfangreiche Ausstattungsauflistung erhalten Sie auf Anfrage im ausführlichen Exposé.
Sonstiges
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Alle hier genannten Daten und Fakten beruhen auf Angaben des Eigentümers und dienen einer ersten Information.
Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Auslassungen, Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir auch den Immobilieneigentümern gegenüber zu einem sorgfältigen Umgang mit sensiblen Daten verpflichtet sind und nähere Informationen nur weitergeben, wenn Sie bei Ihrer Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. Vielen Dank.
Bei Kaufobjekten ist zudem zu beachten:
Dieses Angebot ist als vertraulich zu behandeln und nur für Sie persönlich bestimmt, eine Verwertung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rheinische Immobilien Kompetenz GmbH und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages.
Falls das Objekt nicht ausdrücklich als “Provisionsfrei” angeboten wird, ist die Provision ist als Käufercourtage ausgewiesen und mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages verdient. Das vermittelnde Immobilienbüro behält sich in diesem Fall eine Doppeltätigkeit vor, also die Interessenvertretung für den Käufer als auch für den Verkäufer, falls von beiden Parteien eine Maklerprovision gezahlt oder gefordert wird.
Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern, Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung sowie Eigentumswohnungen zahlt der Verkäufer mindestens eine Provision in gleicher Höhe, wie dem Käufer in Rechnung gestellt wird.
Alle Gespräche sind über unser Büro/ den im Exposé angegebenen Ansprechpartner zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz, bis zur Höhe der Provisionsansprüche, ausdrücklich vor.