Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer ist weit mehr als nur ein Stück Papier. Es ist ein mächtiges Werkzeug, das Eigentümern ermöglicht, ihre Immobilie steuerlich optimal zu bewerten – und gleichzeitig das Vertrauen von Finanzbehörden zu gewinnen. Doch nicht jedes Gutachten genügt den strengen Anforderungen. Wer sich absichern möchte, braucht nicht irgendeinen Anbieter, sondern einen Experten mit Weitblick, Tiefe und einer außergewöhnlichen Kombination aus technischer, wirtschaftlicher und menschlicher Kompetenz.
Wer darf ein Restnutzungsdauer Gutachten erstellen, das Finanzämter anerkennen?
Ein qualifiziertes Restnutzungsdauer Gutachten muss höchsten Standards entsprechen. Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder im Speziellen auch „Öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten“ erfüllen diese Anforderungen! In Ostwestfalen gehört Hartmut Goldau zu den wenigen, die beides vereinen: Als Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), Öffentlich-rechtlich zertifizierter Immobiliensachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten (HS/TU Kaiserslautern/TAS) und zertifizierter Ratinganalyst (Universität Augsburg) bringt er neben bautechnischer Fachkompetenz auch tiefes Wissen in Finanzstruktur und steuerlicher Bewertung mit – eine Kombination, die deutschlandweit selten zu finden ist.
Warum kann ein solches Gutachten steuerlich so viel bewirken?
Mit einem fundierten Gutachten kann die Nutzungsdauer einer Immobilie realistischer angesetzt – und dadurch die steuerliche Abschreibungszeit verkürzt werden. Gerade bei älteren oder teilsanierten Gebäuden bedeutet dies oft eine Verdoppelung der jährlichen AfA (Absetzung für Abnutzung). Der finanzielle Effekt: ein höherer steuerlicher Vorteil – dauerhaft, rechtssicher, dokumentiert. Aber nur, wenn das Gutachten auch inhaltlich Substanz besitzt. Genau hier zeigt sich die Erfahrung von Hartmut Goldau, der über 33 Jahre im Verkauf, in der Bewertung, Entwicklung und Sanierung von Immobilien tätig ist.
Woran erkennen Eigentümer einen wirklich qualifizierten Sachverständigen?
Neben fundierter Ausbildung sind langjährige Praxis und nachweisbare Erfolge entscheidend. Goldau hat über 1.500 Immobilienverkäufe begleitet, über 100 Objekte selbst gebaut oder entwickelt und kennt den regionalen Markt in Bielefeld, Herford, Gütersloh, Detmold und Umgebung aus erster Hand. Seine Gutachten entstehen niemals aus reinen Datenmodellen – sie basieren auf Vor-Ort-Besichtigungen, technischer Detailanalyse und tiefem Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge.
Was unterscheidet Standardgutachten von individueller Fachanalyse?
Während viele Anbieter mit vorformulierten Textbausteinen und digitalen Verfahren arbeiten, verfolgt Goldau einen anderen Weg: Er nimmt sich Zeit, prüft jedes Objekt persönlich und entwickelt ein Gutachten, das exakt auf die Immobilie zugeschnitten ist – technisch, wirtschaftlich und steuerlich optimiert. Bei Bedarf wird der Kunde bei der Kommunikation mit dem Finanzamt unterstützt – in schwierigen Fällen auch in Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Das Ziel ist klar: Ein Gutachten, das hält, was es verspricht – und dem Eigentümer so weitere Liquidität verschaffen kann!
📞 Direktkontakt für Eigentümer in OWL: 0171 / 32 32 888
📧 E-Mail: hg@immo2find.de
Hinweis: Dieses Gutachten richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Großraum Ostwestfalen – insbesondere in Bielefeld, Herford, Gütersloh, Detmold, Paderborn und Umgebung. Es ist steuerlich hochrelevant und wird regelmäßig bei Erbregelungen, Abschreibungsfragen oder Investitionsentscheidungen benötigt.
Alle Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Verantwortung oder Garantie für ihre Genauigkeit übernommen werden. Aufgrund der Kompaktheit einiger Darstellungen und den spezifischen Eigenheiten jedes individuellen Falles, können und sollten die bereitgestellten Informationen eine persönliche Beratung nicht ersetzen.
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