Immobilienmakler Objekt
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Objekt ID : 28770

SINGLES und JUNGE PAARE aufgepasst! MÖBLIERTES ZWEIZIMMER APARTMENT am HOFGARTEN in CITYLAGE!

Wohnfläche : 38.00 m²
Stadt : Solingen
Baujahr : 1913




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Beschreibung

Dieses voll möblierte 2-Zimmer Apartment ist auf ca. 38 m² Wohnfläche im 1. Obergeschoss aufgeteilt und befindet sich in optimaler Citylage! Die 2-Zimmer Wohnung ist bestens geeignet für einen Single oder ein junges Paar. Durch die vorhandene Möblierung steht einem sofortigen Einzug nichts mehr im Weg! Über den Hausflur gelangen Sie in die Küche mit Essbereich. Von dort haben Sie Zugang in das Wohnzimmer oder das Badezimmer. Durch die hervorragende Aufteilung der Räume, haben Sie genügend Platz im Wohnbereich und durch die 2 Fenster auch genügend Tageslichteinfall. Wer im Home Office arbeitet, hätte hier noch problemlos Platz für einen Schreibtisch. Der Vorraum des Keller gehört mit zur Wohnung und kann als Abstellfläche genutzt werden. Ebenfalls befindet sich hier der Anschluss mit separatem Zähler für eine Waschmaschine. Die Heizkosten sind in Höhe von 100€ bereits in den Nebenkosten enthalten. Wer auf einen Balkon verzichten kann und auf eine gute Anbindung wert legt, der mietet, lebt und wohnt hier goldrichtig!

Lage

Solingen liegt am Übergang des Niederbergischen in das Oberbergische Land südwestlich von Wuppertal in Nordrhein-Westfalen. Die Wohnung liegt am beliebten Standort im Solinger Zentrum. Mitten in der Top-Citylage, dem Busbahnhof -Mühlenplatz-, Vis-a-Vis der Hofgarten und nahe der B 224. Die Kita, Grundschule, Hauptschule, die Realschule sowie das Gymnasium sind mit dem Auto in weniger als 5 Minuten nah und liegen zwischen 0,3 km bis 1,2 km entfernt. Rund um den bekannten Mühlenplatz befinden sich Geschäfte aller Art: Ärzte verschiedener Fachbereiche, Banken, das Solinger Tageblatt, Das Lumen, McFit, das Einkaufzentrum “Hofgarten” sowie eine Vielfalt an Gastronomie.

Ausstattung

++ Zweifachverglaste Fenster ++ Jalousien an den Fenstern montiert ++ Stahlrippenheizungen ++ Telefonanschluss im Wohnzimmer ++ Laminat in den Wohnbereichen und Teppich im Schlafzimmer ++ Gemälde in allen Zimmern ++ Küche – Einbauküche – Kühlschrank – Mikrowelle – Sitzecke – Wanduhr ++ Badezimmer – Spiegelschrank – Eckduschwanne – kleiner Schrank – Warmwasser über Durchlauferhitzer ++ Wohnzimmer – Couch und Sessel – Glastisch – Spiegel – Stehlampe – Abstelltische – Teppich – kleines Sideboard mit Fernseher ++ Schlafzimmer – Doppelbett mit Nachttischen – 3 Schränke davon einer mit Doppeltür

Sonstiges

Besuchen Sie uns auf www.rheinland.immo oder werden Sie Fan auf auf unserer Facebookseite (www.fb.com/rheinland.immo) oder auf INSTAGRAM unter “rheinland.immo”. So werden Sie immer etwa 1 Woche vor Immobilienportalzuführung über die neusten Objekte informiert! Alle hier genannten Daten und Fakten beruhen auf Angaben des Eigentümers und dienen einer ersten Information. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Auslassungen, Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir auch den Immobilieneigentümern gegenüber zu einem sorgfältigen Umgang mit sensiblen Daten verpflichtet sind und nähere Informationen nur weitergeben, wenn Sie bei Ihrer Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. Vielen Dank. Bei Kaufobjekten ist zudem zu beachten: Dieses Angebot ist als vertraulich zu behandeln und nur für Sie persönlich bestimmt, eine Verwertung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Rheinische Immobilien Kompetenz GmbH und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Falls das Objekt nicht ausdrücklich als “Provisionsfrei” angeboten wird, ist die Provision ist als Käufercourtage ausgewiesen und mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages verdient. Das vermittelnde Immobilienbüro behält sich in diesem Fall eine Doppeltätigkeit vor, also die Interessenvertretung für den Käufer als auch für den Verkäufer, falls von beiden Parteien eine Maklerprovision gezahlt oder gefordert wird. Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern, Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung sowie Eigentumswohnungen zahlt der Verkäufer mindestens eine Provision in gleicher Höhe, wie dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Alle Gespräche sind über unser Büro/ den im Exposé angegebenen Ansprechpartner zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz, bis zur Höhe der Provisionsansprüche, ausdrücklich vor.
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